Kitaschließung bis 17.04.

Liebe Eltern,

sicher habt ihr schon in den Medien mitbekommen, dass das Land Hessen angeordnet hat, dass alle Kitas und Schulen ab sofort bis zum Ende der Osterferien (17.04.) geschlossen bleiben. Es handelt sich regelrecht um ein Betretungsverbot der Einrichtungen. Kitas sind gezwungen, Kinder im Notfall vor Ort abzulehnen. Für viele stellt sich die Frage, wie das überhaupt zu leisten ist, zumal Großeltern am besten auch nicht einbezogen werden sollten, da sie den Risikogruppen angehören. Das Land sagt, dass zu diesen Fragen aktuell noch beratschlagt wird. Allgemein muss das leider jeder mit seinem Arbeitgeber individuell klären. Da es solche Fälle noch nicht gab, fehlt es auch an Rechtsprechungen.
Ausnahmen gibt es für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes oder der/ die allein Erziehungsberechtigte zu den folgenden Personengruppen gehören:

  • Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
  • Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen
  • Angehörige von Feuerwehren
  • Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten
  • Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
  • Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Desinfektorinnen und Desinfektoren
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Hebammen
  • Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
  • Medizinische Fachangestellte
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
  • Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
  • Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Zahnmedizinische Fachangestellte

  • Damit wir die Betreuung planen können, bitte ich euch, noch dieses Wochenende zu antworten, wenn ihr einer solchen Berufsgruppe angehört und eure Kinder nicht anderweitig betreut werden können. Montag wird das Team sich dazu organisieren. Möglicherweise folgt auch noch eine zentrale Info der Stadt, dass hierbei einrichtungsübergreifend gearbeitet wird.

    ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn das Kind
  • Krankheitssymptome aufweist
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind

  • Die Schließung betrifft alle Termine bis Ostern. Abgesagt werden:
  • 18.03. Supervision (Leitungsteam)
  • 25.03. Jahreshauptversammlung des Vereins
  • 01.04. Elternabend im Kindergarten
  • 01.04. Treffen Stadt-Team sowie alle Treffen jeglicher Orgagruppen

  • Weiterführende Links:
    Impulse.de Rechtsratgeber
    Hessisches Sozialministerium zu Umgang mit Corona in Kita und Kindertagespflegestellen
    Hessisches Sozialministerium Coronavirus FAQ
    Infektionsschutz.de

    Wie kann ich mich schützen?

    Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert, folgende Hygieneregeln einzuhalten:
  • Häufig und gründlich Hände waschen (auch Kinder und Jugendliche)
  • Husten und Niesen nur in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge (auch Kinder und Jugendliche)
  • Einmal-Taschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch in einem Mülleimer entsorgen
  • Kein Händeschütteln, keine Umarmungen / Wangenkuss
  • Nicht mit den Händen an Nase, Mund und Augen fassen (vor allem nach Festhalten an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden, aber auch zu Hause)
  • Smartphone, Handy, Tablet etc. regelmäßig reinigen/desinfizieren
  • Grundsätzlich nur eigene Gläser und Besteck benutzen
  • Menschenansammlungen konsequent meiden
  • Wie verhalte ich mich bei Symptomen?

    Sollten Bürgerinnen und Bürger Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sollen sie:
  • Die Telefonnummer 116 -117 anrufen (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes)
  • Sich telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt wenden
  • Sich telefonisch an ihre Hausärztin oder an ihren Hausarzt wenden
  • Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.

    Wie Herr Bouffier schon sagte:
    Corona ist eine Situation, die es so noch nicht gab. Sie stellt unser Land, und die ganze Welt, vor enorme Herausforderungen. Sie wird uns einschränken und einiges abverlangen. Das Wichtigste dabei ist Zusammenhalt und Rücksicht. Wir müssen alle an einem Strang ziehen und die Schwachen und Kranken schützen. Alle Vorsichtsmaßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung so langsam wie möglich zu gestalten, sodass Kranke immer eine medizinische Versorgung erhalten können. Wir müssen nicht in Panik verfallen, sondern wohlüberlegt nach den Vorgaben handeln.
    Sobald es weitere Infos gibt, melden wir uns wieder!
    Liebe Grüße,

    Tanja
    für den Vorstand

    Email

    Verwaltungsbüro

    info @ wildedreizehn.de

    Vorstand des Trägervereins
    Eltern-Kind-Initiative

    vorstand @ wildedreizehn.de

    Pädagogen

    team @ wildedreizehn.de

    Elternsprecher

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    Adresse

    Kindertagesstätte "Die Wilde 13"
    Am Schwimmbad 3a
    63500 Seligenstadt
    Telefon: 06182 / 28529


    Das Büro ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr besetzt, ausgenommen der (Ferien-) Schließzeiten.

    Aktuelle Schließzeiten findet Ihr hier.

    Solltet Ihr uns einmal nicht erreichen, kontaktiert uns bitte per Email oder sprecht uns eine Nachricht auf den Anrufbeantworter.
    Wir melden uns dann so bald wie möglich zurück.